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Begleitforschung

Typ: Artikel

Die Erfahrungen, Ergebnisse und Erkenntnisse der über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten Kommunen werden aufbereitet und ausgewertet. Sukzessive werden die Ergebnisse der Begleitforschung veröffentlicht.

Die Umsetzung des Bundesprogramms und Veröffentlichung von Publikationen erfolgen durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Begleitagentur, bestehend aus dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) und der empirica ag unter Einbindung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und der DSK Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, unterstützt die Verantwortlichen auf Bundesseite und begleitet die Programmumsetzung in den Kommunen.

Die Kommunen können mit dem Bundesprogramm Maßnahmen in insgesamt acht Fördergegenständen in Anspruch nehmen (vgl. Projektaufruf vom 22.07.2021). Besonders häufig werden Maßnahmen in den Fördergegenständen Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit (88,6 %), innenstadtbezogener Kooperationen (z.B. Zentrenmanagement) (85,4 %), geringfügige baulich-investive Maßnahmen (82,2 %), Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien (81,3 %) und Machbarkeitsstudien und Gutachten (79,5 %) umgesetzt. 53,4 % aller Programmkommunen nutzen das Instrument der Zwischenmiete zur Aktivierung leerstehender Objekte und 42 % der Kommunen setzen einen Verfügungsfonds ein. Ein Zwischenerwerb von leerstehenden Innenstadtimmobilien mit Unterstützung des Bundesprogramms wird lediglich in 3,7 % der Kommunen angestrebt (Förderfähig sind Zinsausgaben und Maßnahmen der Verkehrssicherung).

Balkendiagramm der prozentualen Anteile der Fördergegenstände über die Programmkommunen Balkendiagramm der prozentualen Anteile der Fördergegenstände über die Programmkommunen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Datenbank der Begleitagentur zum Bundesprogramm, Stand Juli 2024

Anhand der bisherigen Erfahrungen der Programmkommunen lassen sich bereits erste Ansätze für eine erfolgreiche Innenstadt- und Zentrenentwicklung ableiten:

  • Konzeptionelle Maßnahmen wie ein integriertes Innenstadtentwicklungskonzept stellen eine wichtige strategische Grundlage für die Innenstadtentwicklung dar und dienen als zentrale Richtschnur für den weiteren Transformationsprozess. Es braucht eine gemeinsame handlungsleitende Vision für die Innenstädte.
  • Die Verwaltung ist zentraler Partner für die Aktivierung von Innenstadtakteuren und Schaffung breit angelegter Akteurskooperationen. Idealerweise erfolgt der Austausch mit den Innenstadtakteuren über verschiedene zielgruppenspezifische Dialogformate, die durch eine zentral eingerichtete Institution langfristig koordiniert werden.
  • Die Kommunalverwaltung sollte von einem (externen) Innenstadt-/Zentrenmanagement unterstützt werden. Dieses ist für die zentrale Koordination der Innenstadtaktivitäten zuständig, übernimmt eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Verwaltung und Innenstadtakteuren und ist als „Kümmerer“ vor Ort tätig.
  • Innerstädtische und räumlich zentral gelegene Anlaufstellen bieten die Möglichkeit, niedrigschwellig verwaltungstechnische Angelegenheiten und Themen von stadtentwicklungspolitischer Bedeutung den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen. Sie können zudem eine größere Sichtbarkeit für Aktivitäten im Handlungsraum Innenstadt schaffen und den Austausch zwischen relevanten Akteuren unterstützen, indem sie einen räumlichen Rahmen und „Ankerpunkt“ bieten.
  • Initiativen der Stadtgesellschaft sollten unterstützt und Projektideen ermöglicht werden. Ein Verfügungsfonds stellt dafür ein geeignetes Instrument dar. Die Einbettung in eine bestehende Förderkulisse erhöht die Chance auf Akzeptanz innerhalb der Stadtverwaltung und durch den betriebenen Aufwand die Verstetigung des Verfügungsfonds. Die Umsetzung von Leuchtturmprojekten zur Innenstadtstärkung unterstützt die Aktivierung der Stadtgesellschaft, indem sichtbare Impulse mit Strahlkraft in den Handlungsraum gesetzt werden. Dadurch können weitere lokale Initiativen ausgelöst und innenstadtrelevante Themen bekannter gemacht werden.
  • Durch eine vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten (insbesondere Ladenlokalen) können neue Nutzungskonzepte umgesetzt und neue Nutzungen (z. B. Pop-up-Stores, Start-Ups, Kultur- und Bildungsangebote) erprobt und in der Startphase unterstützt werden. Solch temporäre Lösungen ermöglichen es auch, neue Allianzen zu schaffen und auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen sowie Veränderungsprozesse anzuschieben, indem Experimentierräume bereitgestellt werden.
  • Wichtig ist es, die (Innen)Stadtgesellschaft und -akteure partizipativ und kommunikativ mitzunehmen und aktiv in Transformationsprozesse einzubeziehen. Eine hohe Reichweite kann mit digitalen Medien erreicht werden. Über Direktansprachen kann erfolgreich zur Mitwirkung motiviert werden.
  • Insbesondere bei Aktionen im öffentlichen Raum ist es sinnvoll, bereits frühzeitig in die Abstimmung mit den entsprechenden Partnerinnen und Partnern (bspw. Ordnungsamt, Grünflächenamt, Anliegerinnen und Anlieger, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer) zu gehen, um deren Zustimmung zu erhalten. Dies erhöht nicht zuletzt deren Verständnis und kann möglichen Interessenkonflikten (z. B. Reduktion von Anwohnerparkplätzen) angemessen begegnen.

Es wird deutlich, dass eine erfolgreiche Innenstadtentwicklung eine Daueraufgabe ist. Dafür bedarf es eines integrierten Ansatzes, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Das betrifft die ämterübergreifende Zusammenarbeit ebenso wie die Einbindung unterschiedlicher Akteure der Stadtgesellschaft.